Die Kosten für die ambulante Psychotherapie werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP / GOÄ) erhoben. Wir richten uns dabei an die neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen vom 01. Juli 2024.
Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle ab.
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel leider nicht möglich. Ausnahmen bilden die Projekte BKK ProPsych https://www.psychotherapie.uni-wuerzburg.de/propsych/ der teilnehmen Betriebskrankenkassen sowie ZaTaB (zeitraum) https://zeitraum-franken.info/.
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