Die untenstehende Tabelle dient der Übersicht voraussichtlich entstehender Kosten. Diese sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
Leistung |
Ziffer |
Steigerungssatz |
Betrag in € |
Verhaltenstherapie-Einzelbehandlung (50 min) |
870 |
2,8-fach |
122,42 |
Biografische Anamnese |
860 |
2,8-fach |
150,15 |
Orientierende Testverfahren, je Test |
857 |
1,8-fach |
12,17 |
Gutachten ausführlich, je Stunde Arbeitszeit |
85 |
2,3-fach |
67,03 |
Gutachten einfach |
80 |
2,3-fach |
40,22 |
Einleitung/Verlängerung Verhaltenstherapie |
808 |
2,3-fach |
53,62 |
Die Therapiekosten werden nicht immer in voller Höhe von der Beihilfe / privaten Krankenkasse übernommen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenkasse ab.
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel leider nicht möglich. Ausnahmen bilden die Projekte BKK ProPsych https://www.psychotherapie.uni-wuerzburg.de/propsych/ der teilnehmen Betriebskrankenkassen sowie ZaTaB (zeitraum) https://zeitraum-franken.info/.
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